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Recht in der Türkei

Nachlass in der Türkei Schritt für Schritt abwickeln: Erbschein, Steuer, Tapu, Bank und Fahrzeug

Die praktischen Schritte von Deutschland aus: türkischer Erbschein, Steuererklärung, Umschreibung im Grundbuch, Bankkonto, Fahrzeug und Grundsteuer.

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Nach dem Tod von Mutter oder Vater ist die Übertragung von Wohnung, Acker, Bankkonto oder Auto in der Türkei kein einzelner Vorgang. Personenstandsamt, Notar oder Gericht, Finanzamt, Grundbuchamt, Bank und für das Fahrzeug wiederum der Notar werden nacheinander tätig. In diesem Leitfaden erklären wir, wie Sie den Nachlass in der Türkei von Deutschland aus Schritt für Schritt abwickeln: welche Unterlage in welcher Phase verlangt wird, welche Fristen gelten und was Sie in Deutschland vorbereiten können.

Allgemeine Fragen, etwa welches Recht auf den Nachlass anwendbar ist, welchen Wert der deutsche Erbschein in der Türkei hat, wie die Ausschlagung funktioniert und was geschieht, wenn sich die Erben nicht einigen, behandelt unser Leitfaden zur Erbschaft in der Türkei. Diese Seite zeigt, in welcher Reihenfolge die Schritte in der Praxis erledigt werden.

Der Ablauf im Überblick

  1. Eintragung des Todesfalls im türkischen Personenstandsregister
  2. Türkischer Erbschein (mirasçılık belgesi, veraset ilamı): Notar oder Gericht
  3. Ermittlung des Vermögens in der Türkei: Grundbuch, Bank, Fahrzeug
  4. Abgabe der türkischen Erbschaftsteuererklärung
  5. Umschreibung im Grundbuch (Tapu), danach Teilung oder Verkauf
  6. Auszahlung der Bankguthaben an die Erben
  7. Umschreibung oder Übertragung des geerbten Fahrzeugs
  8. Grundsteuererklärung nach der Umschreibung

Wenn Sie eine Ausschlagung in Betracht ziehen, beachten Sie vor allen weiteren Schritten die dreimonatige Ausschlagungsfrist des türkischen Rechts. Wer sich Nachlassgegenstände aneignet oder Grundstücke im Grundbuch in Miteigentum nach Bruchteilen umschreiben lässt, verliert in der Regel das Recht auszuschlagen. Solange über die Ausschlagung nicht entschieden ist, sollte daher kein Geld von der Bank abgehoben, keine Umschreibung in Bruchteilseigentum beantragt und kein Grundstück verkauft werden.

Schritt 1: Eintragung des Todesfalls im türkischen Register

Ein Todesfall in Deutschland wird nicht automatisch in das türkische Personenstandsregister übernommen. Mit der Sterbeurkunde wenden Sie sich an das türkische Konsulat. Nach Art. 31 des türkischen Personenstandsgesetzes Nr. 5490 melden die Auslandsvertretungen den Todesfall innerhalb von zehn Tagen, nachdem sie davon erfahren haben, an das Personenstandsamt.

Solange der Tod nicht eingetragen ist, stellt kein Notar einen Erbschein aus; auch Grundbuchamt und Banken werden nicht tätig. Prüfen Sie deshalb zuerst über e-Devlet den Registerauszug des Verstorbenen und Ihren eigenen. Sind in Deutschland geschlossene Ehen, geborene Enkel oder Scheidungen nicht eingetragen, erscheinen die Erben unvollständig oder falsch. Wer diese Einträge zuerst berichtigen lässt, beschleunigt alle weiteren Schritte.

Die Konsulate akzeptieren die mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde ohne Apostille und Übersetzung. Es erleichtert daher die Sache, beim Standesamt gleich eine mehrsprachige Sterbeurkunde zu beantragen.

Schritt 2: Der türkische Erbschein

Nach Art. 598 des türkischen Zivilgesetzbuchs (TMK) erhalten die gesetzlichen Erben eine Bescheinigung über ihre Erbenstellung vom Friedensgericht oder vom Notar. Ein Erbschein kann über e-Devlet nicht erstmals ausgestellt werden.

Erbschein beim Notar

Nach Art. 71/A und 71/B des türkischen Notargesetzes Nr. 1512 können auch Notare Erbscheine ausstellen. Der Notar prüft anhand des Personenstandsregisters, wer gesetzlicher Erbe ist, und stellt eine Bescheinigung mit den Erbquoten aus. Der Antrag kann über einen Anwalt gestellt werden, dem Sie von Deutschland aus eine Vollmacht erteilen.

Das Gesetz nennt aber Fälle, in denen der Notar keinen Erbschein ausstellen darf: wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, wenn das Personenstandsregister nicht ausreicht oder wenn Ausländer den Erbschein beantragen. Nach Art. 5 der Verordnung über die Ausstellung von Erbscheinen durch Notare gehört dazu auch jeder Antrag mit Auslandsbezug. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, stellt der Notar ebenfalls keinen Erbschein aus; zuständig ist dann das Friedensgericht. Wer durch einen notariellen Erbschein in seinen Rechten verletzt ist, kann beim Friedensgericht Einwendungen erheben (Art. 71/C Notargesetz).

Erbschein beim Gericht: die Unterlagen

Kommt der Notar nicht in Frage, wird beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) ein schriftlicher Antrag gestellt. Zuständig ist das Friedensgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers oder am Wohnsitz eines beliebigen Erben. In der Regel werden vorbereitet:

  • Identitätsangaben des Erblassers und der Erben; ohne Auslandsbezug kann das Gericht die türkischen Registerdaten elektronisch abrufen,
  • für Erben mit ausländischer Staatsangehörigkeit Geburts-, Heirats- oder Ausweisdokumente; wenn sie in Deutschland ausgestellt sind, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung eines vereidigten Übersetzers ins Türkische,
  • bei Antragstellung durch einen Anwalt die Vollmacht,
  • Gerichtsgebühr und Kostenvorschuss.

Bei Auslandsbezug kann das Verfahren länger dauern. Ist etwa die nichttürkische Ehefrau des Verstorbenen im türkischen Register eingetragen, die in Deutschland geborenen Kinder aber nicht, muss das Gericht unter Umständen im Wege der Rechtshilfe in Deutschland ermitteln lassen. Es beschleunigt das Verfahren, nicht eingetragene Familienmitglieder vorher über das türkische Konsulat in Deutschland in das türkische Register eintragen zu lassen. Sehr alte Registereinträge sind teilweise nicht digitalisiert; dann lässt das Gericht die Registerbücher durch einen Sachverständigen auswerten.

Gibt es ein Testament, muss es zunächst vom Friedensgericht eröffnet werden. Nach Art. 598 Abs. 2 TMK wird eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmern eine Bescheinigung ausgestellt, wenn die gesetzlichen Erben nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Verfügung von Todes wegen widersprechen.

Stellt das Konsulat einen Erbschein aus?

Nein. Im Ausland nehmen die türkischen Konsulate notarielle Aufgaben wahr (Art. 191 Notargesetz); weder die Konsulate noch ihre Notariatsabteilungen stellen aber Erbscheine aus. Die Konsulate melden den Todesfall an das Personenstandsamt, beurkunden Vollmachten und nehmen Steuererklärungen entgegen. Der Erbschein muss beim Notar oder beim Friedensgericht in der Türkei beantragt werden. Eine Reise ist dafür nicht nötig; mit einer im Konsulat beurkundeten Vollmacht kann ein Anwalt den Erbschein beschaffen.

Erbschein über e-Devlet abrufen

Über e-Devlet kann ein Erbschein nicht erstmals ausgestellt werden. Abrufbar sind dort nur Erbscheine, die bereits ein Notar oder ein Gericht ausgestellt hat: Wer in der Suchleiste „mirasçılık belgesi“ eingibt, gelangt zur Abfrage, kann den Erbschein einsehen und einen Ausdruck mit Barcode erhalten. Das ist praktisch, um von Deutschland aus eine Ausfertigung eines in der Türkei ausgestellten Erbscheins zu bekommen. Erscheint der Hinweis „kayıt bulunamadı“ (kein Eintrag gefunden), bedeutet das nicht, dass Sie kein Erbe sind; meist wurde einfach noch kein Erbschein ausgestellt.

Ein deutscher Erbschein und die Umschreibung von Grundstücken in der Türkei sind zwei verschiedene Dinge. Nach Art. 37 des türkischen Grundbuchgesetzes (Tapu Kanunu) erfolgen Erbübergänge auf ausländische natürliche Personen auf Grundlage eines von einem türkischen Gericht ausgestellten oder bestätigten Erbnachweises. Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zur Erbschaft in der Türkei.

Schritt 3: Das Vermögen in der Türkei ermitteln

Oft wissen die Erben nicht genau, was in der Türkei vorhanden ist. Mit dem Erbschein können folgende Stellen genutzt werden:

  • Grundstücke: Die Erben können die auf den Verstorbenen eingetragenen Grundstücke über e-Devlet abfragen. Mit dem Erbschein kann außerdem beim Grundbuchamt eine landesweite Abfrage beantragt werden.
  • Bankkonten: Auch die Bankverbindungen des Verstorbenen lassen sich über e-Devlet abfragen. Danach wenden sich die Erben mit dem Erbschein an die jeweiligen Banken.
  • Fahrzeuge: Über den e-Devlet-Dienst „Adıma Tescilli Araç Sorgulama (Mirasçısı Olduğunuz Kişi Adına)“ können die Erben die auf den Verstorbenen zugelassenen Fahrzeuge abfragen. Den Dienst können nur Personen nutzen, die in einem nach dem 16.12.2016 von einem Gericht ausgestellten Erbschein als Erben aufgeführt sind. In anderen Fällen, etwa bei früheren Todesfällen, kann die Abfrage über einen Notar erfolgen.

Neben dem Vermögen sollten auch die Schulden ermittelt werden. Erben haften nach türkischem Recht persönlich für die Schulden des Erblassers (Art. 599 TMK). Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen könnten, sollte diese Prüfung früh beginnen, damit die Ausschlagungsfrist nicht versäumt wird.

Schritt 4: Die türkische Erbschaftsteuererklärung

Jeder Erbe muss das, was er von Todes wegen erwirbt, in einer Steuererklärung angeben (Art. 5 und 7 des türkischen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes Nr. 7338, VİVK). Die Erben können die Erklärung einzeln oder gemeinsam abgeben.

Frist: Ist der Erblasser in Deutschland gestorben und leben auch die Erben in Deutschland, beträgt die Frist vier Monate ab dem Todestag. Ist der Erblasser in der Türkei gestorben, haben im Ausland lebende Erben sechs Monate Zeit. Die übrigen Konstellationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Erbschaft in der Türkei.

Wo und wie: Nach Art. 6 und 8 VİVK ist die Erklärung beim Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers abzugeben. Lag der Wohnsitz im Ausland, ist der letzte Wohnsitz in der Türkei maßgeblich; hat der Erblasser nie in der Türkei gewohnt, der vom Finanzministerium bestimmte Ort. Erben in Deutschland haben drei Möglichkeiten:

  • Elektronisch: über das Digitale Finanzamt (Dijital Vergi Dairesi, früher İnteraktif Vergi Dairesi) der türkischen Steuerverwaltung. Wer sich mit seiner türkischen Identitätsnummer und e-Devlet-Passwort, Mobilsignatur oder elektronischer Signatur anmelden kann, kann die Erklärung auch von Deutschland aus ausfüllen und absenden. Anlagen wie der Erbschein oder Grundbuchdaten müssen gegebenenfalls hochgeladen werden.
  • Über das Konsulat: Steuerpflichtige im Ausland können ihre Erklärung beim türkischen Konsulat abgeben.
  • Über einen Bevollmächtigten: Mit einer Vollmacht, die ausdrücklich Erbschafts- und Steuerangelegenheiten umfasst, kann ein Anwalt oder Steuerberater in der Türkei die Erklärung abgeben und das Verfahren aus der Ferne führen.

Was angegeben wird: Grundstücke werden mit dem Grundsteuerwert angesetzt; dafür wird bei der zuständigen Gemeinde eine Bescheinigung über den Grundsteuerwert im Todesjahr eingeholt. Bewegliche Sachen werden mit dem Verkehrswert, Fremdwährungen mit dem Börsenkurs bewertet (Art. 10 VİVK). Belegte Schulden, Steuerschulden und Bestattungskosten werden abgezogen, wenn sie in der Erklärung angegeben sind (Art. 12 VİVK). Bewahren Sie daher Schuldbelege und Rechnungen der Bestattung auf.

Wie viel Steuer anfällt: Für Kinder und Ehegatten ist ein Teil jedes Erbteils steuerfrei; gibt es keine Kinder, gilt für den Ehegatten ein höherer Freibetrag (Art. 4 lit. b VİVK). Für den übersteigenden Teil beginnt der Steuersatz bei Erwerben von Todes wegen bei 1 Prozent und steigt stufenweise bis auf 10 Prozent (Art. 16 VİVK). Freibeträge und Stufen werden jährlich angepasst; die aktuellen Beträge werden jeweils zum Jahresende in einem Rundschreiben der Steuerverwaltung veröffentlicht.

Auch wenn der Erbteil unter dem Freibetrag liegt, muss eine Erklärung abgegeben werden; Art. 7 VİVK knüpft die Erklärungspflicht nicht an das Überschreiten des Freibetrags. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (ilişik kesme yazısı), die Grundbuchamt und Banken verlangen, gibt es zudem erst nach Abgabe der Erklärung.

Zahlung: Die Steuer wird in drei Jahren in jeweils zwei gleichen Raten im Mai und November gezahlt, insgesamt also in sechs Raten (Art. 19 VİVK).

Bei Fristversäumnis: Nach Art. 342 der türkischen Abgabenordnung gilt bei Abgabe innerhalb von fünfzehn Tagen nach Fristablauf keine Steuerverkürzung als eingetreten; es droht aber ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit. Bei späterer oder fehlender Erklärung setzt das Finanzamt die Steuer selbst fest; Bußgelder und Verzugszinsen sind möglich.

Vermögen in Deutschland: Nach Art. 1 VİVK unterliegt der Übergang des Vermögens türkischer Staatsangehöriger und des in der Türkei belegenen Vermögens der Steuer; erfasst ist auch, was türkische Staatsangehörige im Ausland von Todes wegen erwerben. Ist der Erblasser oder der Erbe türkischer Staatsangehöriger, kann daher auch das Vermögen in Deutschland in der türkischen Erklärung eine Rolle spielen. Die im Ausland auf dortiges Vermögen eines türkischen Staatsangehörigen gezahlte Erbschaftsteuer wird, wenn sie belegt ist, von der Bemessungsgrundlage der türkischen Steuer abgezogen (Art. 12 lit. c VİVK).

Ist der Erbe dagegen kein türkischer Staatsangehöriger (zum Beispiel nur Inhaber der Blauen Karte) und hat er keinen Wohnsitz in der Türkei, fällt für das Vermögen eines türkischen Erblassers in Deutschland keine türkische Erbschaftsteuer an (Art. 1 Abs. 3 VİVK). Vermögen in der Türkei ist in jedem Fall steuerpflichtig. Doppelstaater gelten als türkische Staatsangehörige und können sich auf diese Ausnahme nicht berufen; für sie ist wichtig, die in Deutschland auf das deutsche Vermögen gezahlte Erbschaftsteuer zu belegen, damit sie von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird.

Deutsche Erbschaftsteuer und Freibeträge

Für Erben in Deutschland kommt auch die deutsche Erbschaftsteuer in Betracht. Ist der Erblasser oder der Erbe Inländer, unterliegt nach § 2 ErbStG der gesamte Erwerb einschließlich des Vermögens in der Türkei der deutschen Steuer. Ein Doppelbesteuerungsabkommen über die Erbschaftsteuer besteht zwischen Deutschland und der Türkei nicht. Die in der Türkei gezahlte türkische Erbschaftsteuer auf das dortige Vermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden (§ 21 ErbStG).

Jeder Erbe erhält nach dem Grad der Verwandtschaft einen persönlichen Freibetrag (§ 16 ErbStG). Stand 2026 gelten:

  • Ehegatte und eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder sowie Enkel, deren Elternteil verstorben ist: 400.000 Euro
  • übrige Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen: 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten und Neffen, geschiedene Ehegatten und alle übrigen Erben: 20.000 Euro

Der Freibetrag gilt für jeden Erben gesondert; Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden angerechnet (§ 14 ErbStG). Für Ehegatten und Kinder kommen der Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG) und unter Voraussetzungen die Steuerbefreiung für das Familienheim (§ 13 ErbStG) hinzu. Für den übersteigenden Erwerb betragen die Steuersätze je nach Steuerklasse und Höhe zwischen 7 und 50 Prozent (§ 19 ErbStG). Der Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG).

Eine Reform der Erbschaftsteuer wird in Deutschland diskutiert; die Beträge können sich ändern. Für die deutsche Erklärung und Berechnung empfehlen wir einen deutschen Steuerberater. Wir unterstützen Sie bei der türkischen Steuer und der Abwicklung in der Türkei.

Schritt 5: Umschreibung im Grundbuch (Tapu)

Bei mehreren Erben steht der Nachlass bis zur Teilung im Gesamthandseigentum der Erben (Art. 640 TMK). Die Umschreibung (intikal) ist die Eintragung der Erben als Eigentümer. Dafür wird keine notarielle Urkunde errichtet; Grundlage ist der türkische Erbschein (Art. 20 Abs. 1 lit. a Grundbuchverordnung). Es gibt zwei Arten der Umschreibung.

Umschreibung als Gesamthandseigentum

Das Grundstück wird auf alle im Erbschein genannten Erben als Gesamthandseigentum eingetragen. Dafür genügt der Antrag eines einzigen Erben. Da die Erbengemeinschaft aber fortbesteht, können die Erben über das Grundstück nur gemeinsam verfügen (Art. 640 Abs. 2 TMK). Kein Erbe kann seinen Anteil allein verkaufen.

Umschreibung in Miteigentum nach Bruchteilen

Das Grundstück wird entsprechend den Quoten im Erbschein in Miteigentum nach Bruchteilen auf die Erben eingetragen. Dafür müssen alle Erben gemeinsam oder durch Bevollmächtigte handeln; den Antrag kann auch ein Erbenvertreter stellen. In der Praxis wird vor dieser Umschreibung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts verlangt.

Nach der Umschreibung in Bruchteilseigentum kann jeder Miteigentümer frei über seinen Anteil verfügen, ihn also etwa verkaufen oder verschenken. Verwaltungsmaßnahmen wie die Vermietung kann ein Miteigentümer dagegen nicht allein beschließen: Für einen wirksamen Mietvertrag ist die Mehrheit der Anteile erforderlich.

Wer die Umschreibung in Bruchteilseigentum beantragt, verliert in der Regel das Recht, die Erbschaft auszuschlagen. Kommt eine Ausschlagung in Betracht, sollte dieser Schritt erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist erfolgen.

Unterlagen für die Umschreibung

  • Türkischer Erbschein,
  • Ausweis des Antragstellers (türkischer Personalausweis, Reisepass oder Blaue Karte),
  • bei Vertretung eine Vollmacht für Grundbuchangelegenheiten; Einzelheiten in unserem Leitfaden zur Vollmacht,
  • Beleg über die Zahlung der Dienstleistungsgebühr der Grundbuchverwaltung.

Für die Umschreibung wird kein Foto verlangt. Die Bescheinigung der Gemeinde über den Grundsteuerwert wird bereits im ersten Schritt für die Erbschaftsteuererklärung eingeholt (Schritt 4).

Der Antrag wird nach Terminvereinbarung über Web Tapu beim Grundbuchamt gestellt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Verhindert eine Steuerschuld die Umschreibung?

Nach Art. 19 Abs. 2 VİVK wird das Grundstück auf die Erben umgeschrieben, ohne dass die Festsetzung der Erbschaftsteuer abgewartet wird; das Grundbuchamt informiert danach das Finanzamt. Solange die auf das Grundstück entfallende Steuer nicht vollständig bezahlt ist, kann es aber nicht verkauft, übertragen oder belastet werden. Für diese Vorgänge verlangt das Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Wird für die Steuer eine Sicherheit geleistet, kann die Übertragung zugelassen werden.

Kurz gesagt: Für die Umschreibung als Gesamthandseigentum muss die Steuer nicht bezahlt sein. Für die Umschreibung in Bruchteilseigentum wird in der Praxis die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt; ebenso für Verkauf, Schenkung oder Belastung mit einer Hypothek.

Gebühren für die Umschreibung

Der Tarif Nr. 4 zum türkischen Gebührengesetz Nr. 492 sieht für die Eintragung der Erben keine eigene Grundbuchgebühr vor. Zu zahlen ist die Dienstleistungsgebühr der Grundbuchverwaltung (döner sermaye), die jährlich neu festgesetzt wird.

Die Schritte nach der Umschreibung sind dagegen gebührenpflichtig:

  • Bei der Teilung der Nachlassgrundstücke unter den Erben, in Natur oder durch Parzellierung, wird eine Gebühr nach dem eingetragenen Wert erhoben (Tarif I/3-a).
  • Beim Verkauf wird die Gebühr für Käufer und Verkäufer gesondert nach dem angegebenen Preis berechnet, mindestens aber nach dem Grundsteuerwert (Tarif I/20-a).

Da sich Gebührensätze und Dienstleistungsgebühren ändern können, sollte der aktuelle Betrag vorher beim Grundbuchamt erfragt werden.

Wie lange dauert die Umschreibung?

Sind die Unterlagen vollständig, ist die Umschreibung beim Grundbuchamt meist am Tag des Termins erledigt. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell der Erbschein vorliegt, die Registereinträge berichtigt sind und die Vollmacht aus Deutschland eintrifft. Liegen Grundstücke in mehreren Provinzen, ist bei jedem Grundbuchamt ein eigener Antrag nötig.

Was nach der Umschreibung möglich ist

Nach einer Umschreibung als Gesamthandseigentum können die Erben nur gemeinsam über das Grundstück verfügen (Art. 640 Abs. 2 TMK). Danach gibt es folgende Wege:

  • Umwandlung in Bruchteilseigentum: Das Gesamthandseigentum kann auch später in Bruchteilseigentum umgewandelt werden. Dafür ist ein Antrag aller Erben oder ihrer Bevollmächtigten beim Grundbuchamt oder ein Antrag des Erbenvertreters nötig.
  • Erbteilungsvertrag: Die Erben können die Grundstücke unter sich aufteilen. Für die Eintragung ist ein notarieller Vertrag mit Eintragungsbewilligung oder ein gemeinsamer Antrag aller Erben beim Grundbuchamt erforderlich (Art. 20 Abs. 1 lit. c Grundbuchverordnung).
  • Gemeinsamer Verkauf: Alle Erben oder ihre Bevollmächtigten können das Grundstück gemeinsam verkaufen; dafür ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
  • Keine Einigung: Dann bleibt die gerichtliche Aufhebung der Gemeinschaft; siehe unseren Leitfaden zur Erbschaft in der Türkei.

Schritt 6: Bankkonten

Sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, sperrt sie die Konten. Für die Auszahlung an die Erben werden in der Regel verlangt:

  • der türkische Erbschein,
  • ein gemeinsamer Antrag aller Erben oder Vollmachten der übrigen Erben; da den Erben der Nachlass gemeinschaftlich zusteht, kann ein Erbe in der Regel nicht allein über das gesamte Guthaben verfügen (Art. 640 Abs. 2 TMK),
  • eine Bescheinigung des Finanzamts zur Erbschaftsteuer.

Steuer auf das Bankguthaben: Für das Guthaben gibt es keine eigene Steuer; es gehört zum Nachlass und wird in der Erbschaftsteuererklärung angegeben. Nach Art. 17 VİVK verlangen die Banken vor der Auszahlung eine Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung der Steuer. Wird sie nicht vorgelegt, kann die Bank bei Erwerben von Todes wegen 5 Prozent des auszuzahlenden Betrags als Steuersicherheit einbehalten und den Rest auszahlen. Dieser Einbehalt ist nicht die endgültige Steuer; diese wird auf Grundlage der Erklärung berechnet.

Hatte der Verstorbene ein Schließfach, darf es, abgesehen von einer Aufnahme durch das Friedensgericht, nur in Anwesenheit eines Beamten des Finanzamts geöffnet werden; der Inhalt wird den Erben erst nach seiner Aufnahme ausgehändigt (Art. 23 VİVK).

Für die Überweisung nach Deutschland hilft es, wenn die Erben ihre IBAN vorab bereithalten. Achten Sie darauf, dass Konten nicht lange unbewegt bleiben: Konten ohne Umsätze verjähren nach zehn Jahren und werden an den Einlagensicherungsfonds (TMSF) abgeführt (Art. 62 Bankengesetz).

Schritt 7: Das geerbte Fahrzeug

Nach dem durch das Gesetz Nr. 7574 vom 12.02.2026 in Art. 20 des türkischen Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 eingefügten Buchstaben f müssen die Erben nach dem Tod des Halters innerhalb von neunzig Tagen ab dem Todestag bei der Zulassungsstelle die Umschreibung des Fahrzeugs auf sich beantragen. Die Umschreibung erfolgt mit Wirkung zum Todestag. Wird das Fahrzeug nach Fristablauf ohne Umschreibung im Verkehr genutzt, wird gegen den Fahrer ein Bußgeld verhängt und das Fahrzeug bis zur Umschreibung stillgelegt.

Für die Umschreibung auf die Erben werden in der Regel verlangt:

  • der türkische Erbschein (vom Notar oder Gericht),
  • die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zur Erbschaftsteuer,
  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Namen der Erben,
  • die bisherigen Zulassungs- und Fahrzeugpapiere,
  • bei abgelaufener Hauptuntersuchung eine neue Untersuchung,
  • das auf die Erben ausgestellte Antragsformular für die Zulassung.

Es empfiehlt sich, die Unterlagen vorher beim zuständigen Notar zu erfragen.

Verkauf und Übertragung von Fahrzeugen erfolgen beim Notar (Art. 20 lit. d Straßenverkehrsgesetz). Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug keine Kfz-Steuer- oder Bußgeldschulden bestehen und keine Pfändung oder sonstige Verfügungsbeschränkung eingetragen ist. In der Praxis lassen die Erben das Fahrzeug zunächst auf sich umschreiben und übertragen es dann auf einen Erben oder verkaufen es an Dritte. Erben in Deutschland können mit einer Vollmacht, die die Übertragung von Fahrzeugen umfasst, mitwirken.

Schritt 8: Grundsteuer nach der Umschreibung

Der Eigentümerwechsel gehört nach Art. 33 des türkischen Grundsteuergesetzes Nr. 1319 zu den Umständen, die den Steuerwert ändern. Die Erben müssen daher nach Art. 23 des Gesetzes bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Grundsteuererklärung abgeben. Sie ist im Jahr der Änderung abzugeben; tritt die Änderung in den letzten drei Monaten des Jahres ein, innerhalb von drei Monaten.

Bei Gesamthandseigentum können die Erben eine gemeinsam unterschriebene Erklärung oder jeweils eigene Erklärungen abgeben. Bei getrennten Erklärungen wird die Steuer für jeden Erben gesondert festgesetzt. Gesamthandseigentümer haften für die Grundsteuer gesamtschuldnerisch (Art. 3 und 13 Grundsteuergesetz). Auch offene Grundsteuerschulden des Verstorbenen gehen auf die Erben über. Wird die Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, setzt die Gemeinde die Steuer fest (Art. 32).

Was passiert, wenn nichts unternommen wird?

Die Erben erwerben den Nachlass mit dem Tod von selbst (Art. 599 TMK). Auch das Eigentum an Grundstücken geht vor der Eintragung über; ohne Eintragung können die Erben aber nicht über das Grundstück verfügen (Art. 705 Abs. 2 TMK). Die praktischen Folgen:

  • Das Grundstück kann nicht verkauft, verschenkt, mit einer Hypothek belastet oder im Grundbuch geteilt werden.
  • Nach Zusatzartikel 1 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 kann das Grundbuchamt, wenn die Umschreibung nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod erfolgt, selbst den Erbschein bei Gericht beantragen und die Erben als Gesamthandseigentümer eintragen. Dieses Verfahren ist kosten-, steuer- und gebührenfrei.
  • Die Frist für die Erbschaftsteuererklärung läuft unabhängig von der Umschreibung; Verspätung kann zu Bußgeldern und Verzugszinsen führen.
  • Grundsteuerschulden laufen auf, und jeder Gesamthandseigentümer haftet dafür.
  • Nach Ablauf der neunzigtägigen Frist darf das geerbte Fahrzeug nicht mehr im Verkehr genutzt werden.
  • Mit der Zeit versterben auch einzelne Erben, und deren Erben treten in die Gemeinschaft ein. Die Teilung wird mit jeder Generation schwieriger.

Was Sie in Deutschland vorbereiten sollten

Ob Sie in die Türkei reisen oder alles aus der Ferne erledigen: Folgende Unterlagen erleichtern die Abwicklung:

  • Sterbeurkunde: möglichst die mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde, sonst eine Ausfertigung mit Apostille und türkischer Übersetzung.
  • Registerprüfung: ob Tod, Ehen, Geburten und Änderungen der Staatsangehörigkeit im türkischen Personenstandsregister eingetragen sind.
  • Ausweise: türkischer Personalausweis oder Reisepass; für Erben, die die türkische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, die Blaue Karte.
  • Vollmacht: im türkischen Konsulat, mit Foto und mit ausdrücklichen Befugnissen für: Beantragung des Erbscheins, Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Umschreibung, Teilung und Verkauf im Grundbuch, Abhebung von Bankguthaben sowie Umschreibung und Übertragung von Fahrzeugen. Kommt eine Ausschlagung in Betracht, sollte auch diese Befugnis ausdrücklich aufgenommen werden.
  • Deutsche Urkunden: für jede in der Türkei verwendete deutsche Urkunde eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers ins Türkische.
  • Erbschein: wird für das Vermögen in Deutschland benötigt; für Grundstücke in der Türkei reicht er allein nicht aus.
  • Schulden- und Kostenbelege: Nachweise über Schulden des Verstorbenen und Bestattungskosten, damit sie in der Steuererklärung abgezogen werden können.
  • Bankverbindung: die IBAN des Kontos, auf das das Geld überwiesen werden soll.
  • Fristenkalender: dreimonatige Ausschlagungsfrist, vier- oder sechsmonatige Frist für die türkische Steuererklärung, dreimonatige Anzeigefrist beim deutschen Finanzamt und neunzigtägige Frist für die Umschreibung des Fahrzeugs.

Akıncı Legal informiert und unterstützt Erben in Deutschland und Skandinavien bei der Abwicklung von Nachlässen in der Türkei nach türkischem Recht. Für ein erstes Gespräch können Sie über unsere Website einen Online-Termin vereinbaren, das Gespräch per Videoanruf führen oder uns über WhatsApp erreichen.

Häufige Fragen

Mein Vater ist gestorben. Wie regle ich den Nachlass in der Türkei?

Zuerst muss der Tod im türkischen Personenstandsregister eingetragen werden; ein Todesfall in Deutschland wird dazu dem türkischen Konsulat gemeldet. Danach wird beim Notar oder beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) ein türkischer Erbschein beantragt, die türkische Erbschaftsteuererklärung abgegeben und das Grundstück im Grundbuch (Tapu) auf die Erben umgeschrieben. Für Bankkonten und Fahrzeuge sind gesonderte Schritte nötig.

Kann ich den türkischen Erbschein über e-Devlet bekommen?

Nein. Ein türkischer Erbschein kann über e-Devlet nicht erstmals ausgestellt werden; er wird beim Notar oder beim Friedensgericht beantragt. Ein bereits vom Notar oder Gericht ausgestellter Erbschein lässt sich jedoch über e-Devlet abrufen: Wer in der Suchleiste „mirasçılık belgesi“ eingibt, gelangt zur Abfrage und kann einen Ausdruck mit Barcode erhalten. Erscheint „kayıt bulunamadı“ (kein Eintrag gefunden), wurde meist noch kein Erbschein ausgestellt; es bedeutet nicht, dass Sie kein Erbe sind.

Stellt das türkische Konsulat einen Erbschein aus?

Nein. Den türkischen Erbschein stellen nach Art. 598 des türkischen Zivilgesetzbuchs das Friedensgericht oder der Notar aus. Die türkischen Konsulate in Deutschland und ihre Notariatsabteilungen stellen keinen Erbschein aus. Sie helfen aber bei der Eintragung des Todesfalls, bei Vollmachten und bei der Abgabe der Steuererklärung. Der Erbschein muss in der Türkei beantragt werden; eine Reise ist dafür nicht nötig, ein bevollmächtigter Anwalt kann ihn beschaffen.

Wie lange dauert die Umschreibung im Grundbuch, und fallen Gebühren an?

Liegen der Erbschein und die übrigen Unterlagen vollständig vor, wird die Umschreibung beim Grundbuchamt meist am Tag des Termins erledigt. Zeit kosten vor allem der Erbschein und die Vollmacht aus Deutschland. Für die Eintragung der Erben sieht der Gebührentarif des türkischen Gebührengesetzes keine eigene Grundbuchgebühr vor; zu zahlen ist die Dienstleistungsgebühr der Grundbuchverwaltung (döner sermaye). Eine spätere Teilung oder ein Verkauf ist dagegen gebührenpflichtig.

Kann ein Erbe die Umschreibung allein beantragen?

Für die Eintragung aller Erben als Gesamthandseigentümer genügt der Antrag eines einzigen Erben. Die Erbengemeinschaft besteht dann aber fort, und kein Erbe kann seinen Anteil allein verkaufen. Soll das Grundstück gleich in Miteigentum nach Bruchteilen umgeschrieben werden, müssen alle Erben gemeinsam, durch Bevollmächtigte oder durch einen Erbenvertreter handeln; in der Praxis wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts verlangt.

Wie hoch ist die türkische Erbschaftsteuer?

Für Kinder und Ehegatten ist ein Teil jedes Erbteils steuerfrei; der Freibetrag wird jährlich angepasst. Für den übersteigenden Teil liegen die Steuersätze bei Erwerben von Todes wegen gestaffelt zwischen 1 und 10 Prozent. Grundstücke werden mit dem Grundsteuerwert angesetzt, belegte Schulden und Bestattungskosten werden abgezogen; die Steuer kann in sechs Raten über drei Jahre gezahlt werden. Für Erben in Deutschland kann zusätzlich deutsche Erbschaftsteuer anfallen.

Wie bekommen die Erben das Geld vom türkischen Bankkonto?

Die Bank verlangt neben dem Erbschein in der Regel einen gemeinsamen Antrag aller Erben oder Vollmachten der übrigen Erben. Das Guthaben unterliegt keiner eigenen Steuer, sondern der Erbschaftsteuer. Wird keine Bescheinigung des Finanzamts vorgelegt, kann die Bank 5 Prozent des auszuzahlenden Betrags als Steuersicherheit einbehalten.

Was gilt für ein geerbtes Auto in der Türkei?

Nach einer 2026 in Art. 20 des türkischen Straßenverkehrsgesetzes eingefügten Regelung müssen die Erben das Fahrzeug innerhalb von neunzig Tagen nach dem Tod auf sich umschreiben lassen. Wird das Fahrzeug danach ohne Umschreibung im Verkehr genutzt, droht dem Fahrer ein Bußgeld, und das Fahrzeug wird stillgelegt. Verkauf oder Übertragung an einen Erben erfolgen beim Notar.

Was passiert, wenn die Erben nichts unternehmen?

Die Erben erwerben den Nachlass mit dem Tod; ohne Eintragung im Grundbuch können sie das Grundstück aber nicht verkaufen, belasten oder teilen. Wird die Umschreibung nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod beantragt, kann das Grundbuchamt selbst den Erbschein beim Gericht beantragen und die Erben eintragen. Für die Steuererklärung und die Umschreibung des Fahrzeugs laufen eigene Fristen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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